Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: Januar 2024, deltra Software GmbH

§1 Geltung der Bedingungen

Für die Geschäftsbeziehung zwischen uns und dem Besteller gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten diesen Bedingungen im Einzelfall schriftlich zugestimmt.

§2 Angebote

Wir halten uns an schriftliche Angebote vier Wochen gebunden. Sonstige Vereinbarungen und Nebenabreden bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.

§3 Vertragsabschluss

(1) Die bei Vertragsabschluss festgelegten Bezeichnungen und Spezifikationen des Vertragsgegenstandes stellen den technischen Stand zu diesem Zeitpunkt dar. Technische Änderungen im Sinne eines technischen Fortschritts bleiben vorbehalten.
(2) Die Auftragserteilung hat grundsätzlich schriftlich zu erfolgen. Bei nur mündlicher Bestellung gehen Übermittlungsfehler sowie etwaige Missverständnisse zu Lasten des Bestellers.
(3) Kunden mit Vertrag können sofern nicht anders vereinbart den Vertrag erstmalig zum Ablauf einer Mindestvertragslaufzeit von 12 Monaten kündigen.  Der Vertrag kann jederzeit ohne Angabe von Gründen, aber mindestens 6 Wochen vor Ablauf der Vertragslaufzeit mit Wirkung zum Ende der jeweiligen Nutzungsperiode (diese finden Sie in Ihren Vertragsunterlagen) gekündigt werden, ansonsten verlängert sich der Vertragszeitraum automatisch um weitere 12 Monate. Die deltra Software ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund, insbesondere wenn Sie in Zahlungsverzug geraten, mit Wirkung zu einem früheren Zeitpunkt zu kündigen.
(4) Kunden mit Vertrag erhalten kostenfrei die Bereitstellung neuer Programmversionen. Die Aktualisierungen werden kostenfrei als Download bereitgestellt.

§4 Preise, Gebühren und Zahlung

(1) Die im Vertrag angegebenen Preise und Gebühren verstehen sich exklusive MwSt. Auslagen wie Material-, Reise- oder Versandkosten sind nicht enthalten und separat zu erstatten.
(2) Sofern eine zeitabhängige Vergütung vertraglich vereinbart wird, ist der tatsächlich entstandene Zeitaufwand für die Berechnung maßgeblich. Bei Wartungsarbeiten und Dienstleistungen, die von unserer Seite durchgeführt werden und nicht im Vertrag aufgeführt sind, vergütet der Besteller den Zeitaufwand des von uns eingesetzten Personals nach Maßgabe unserer jeweils gültigen Preisliste zzgl. aller Auslagen.
(3) Wenn nichts gesondert vereinbart wurde, sind alle unsere Rechnungen ohne Abzug inner-halb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum fällig.
(4) Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können. Im Falle eines Zahlungsverzugs ist der Besteller verpflichtet, Verzugszinsen in Höhe von 4 %  zu bezahlen.
(5) Bei Zahlungseinstellungen und vertragswidrigem Verhalten des Bestellers uns gegenüber, sind wir berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten oder ihn fristlos zu kündigen. Soweit wir bereits Leistungen erbracht haben, werden alle unsere Forderungen einschließlich derjenigen, für die wir Wechsel hereingenommen haben, sofort fällig.
(6) Der Besteller ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unstreitig sind.
(7) Jeder Support ist kostenpflichtig und wird zum aktuellen Supporttarif in Rechnung gestellt (ausgenommen sind Garantiefälle, diese werden von uns definiert).
(8) Support auf Garantie: Hier gilt die Lizenzvereinbarungsklausel GARANTIE, die deltra Software GmbH kann jedoch von Fall zu Fall entscheiden, welcher Anteil kostenlos und welcher kostenpflichtig ist. Kostenloser Garantie-Support wird ausschliesslich für die jeweils aktuelle Version gewährleistet.
(9) Zuschläge für Rückrufe auf ausländische Telefonnummern werden separat verrechnet und sind kein Bestandteil des Supporttarifs und der Garantiefälle.
Der Lizenznehmer kann diese Zuschläge verhindern, indem er gleich einen Rückruf von seiner Nummer tätigt.

§5 Lieferung

Die Lieferung erfolgt zu Lasten des Bestellers. Erkennt der Besteller Schäden an der Verpackung, so ist dies vom Transportunternehmer zu bescheinigen. Transportschäden, welche erst nach dem Öffnen der Ware erkennbar werden, sind innerhalb von einer Woche schriftlich zu melden.

§6 Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns das Eigentum an allen dem Besteller gelieferten Vertragserzeugnissen bis zur vollständigen Bezahlung vor. Der Besteller ist verpflichtet, jeden Wechsel seines Wohn-/Geschäftsortes unverzüglich mitzuteilen, solange noch Forderungen wegen gelieferter Ware offen stehen oder die Ware noch nicht geliefert ist.

§7 Rechte

(1) Die elektronischen Produkte unterliegen dem Schutz des Urhebergesetzes (Berechnungsprogramme nach den §§ 69a ff. UrhG, Datenbank-Produkte nach den §§ 4 Abs. 2, 87a Abs. 2, 69a ff. UrhG).
(2) Durch Öffnen der Verpackung werden folgende Lizenzbedingungen anerkannt: 
a) Der Umtausch der Software oder der Wandel bzw. Rücktritt vom Kaufvertrag sind ausgeschlossen.
b) bei Lieferung unserer Software und Daten räumen wir dem Kunden die ausschließliche und nicht übertragbare Befugnis ein, die Software und Daten auf einem Rechner des Kunden für den jeweils vereinbarten Zeitraum zu nutzen – bei Netzwerklizenzen in einem lokalen Netzwerk entsprechend der Anzahl der einzelvertraglich erworbenen Userlizenzen.
c) Jede Kopie der Software und Daten, die nicht zum bestimmungsgemäßen Gebrauch im lizenzierten Umfang technisch benötigt wird, ist untersagt. Der Kunde ist berechtigt, ausschließlich zu Sicherungszwecken eine Kopie zu erstellen.
d) Es ist untersagt, die Software und Daten sowie die zugehörigen Dokumentationen zu vervielfältigen, zu vertreiben, zu vermieten, Dritten Unterlizenzen hieran einzuräumen oder diese in anderer Weise Dritten zur Verfügung zu stellen, soweit hierzu keine schriftliche Genehmigung der deltra Business Software vorliegt.
e) Ebenso ist es untersagt, die Software und Daten sowie die zugehörigen Dokumentationen oder Teile hiervon zu ändern, zu modifizieren oder anzupassen oder in jeglicher Form zurück zu entschlüsseln, soweit es jeweils über die Grenzen der §§ 69d Abs. 3 und 69 e UrhG hinausgeht.

§8 Händler

An Händler werden Softwareprodukte und Daten ausschließlich zum Zwecke des Weitervertriebs an den Endkunden geliefert. Insoweit räumen wir dem Händler das Recht ein, dem Endkunden unsere Software und Daten zu dem unter § 7 beschriebenen Nutzungsumfang zu überlassen.

§9 Gewährleistung

(1) Die deltra Business Software gewährleistet, dass zum Zeitpunkt der Lieferung die Datenträger physikalisch frei von Material- und Herstellungsfehlern sind und die Software, wie in der Dokumentation beschrieben, benutzt werden kann. 
(2) Die deltra Business Software übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Software für die vom Kunden vorgesehene Aufgabe geeignet ist.
(3) Bei Softwareprodukten, für die eine Demoversion vor dem Kauf zur Verfügung gestellt wird, hat der Käufer die Möglichkeit, das Produkt ausgiebig sowohl inhaltlich als auch technisch in Verbindung mit seinem Computersystem zu testen. Daher gilt der Kauf als „wie besehen“; d. h. für Fehler, die in der Vollversion und der Testversion vorhanden sind, ist die Gewährleistung ausgeschlossen. 
(4) Fehler, die nachweislich im Zusammenhang mit dem Computersystem des Käufers bestehen, berechtigen den Käufer nicht zur Mängelrüge (z. B. Verwendung von nicht empfohlenen Betriebssystemen). Entspricht das Computersystem den Empfehlungen der deltra Business Software, ist die Gewährleistung dann ausgeschlossen, wenn die Fehler auf einem anderen Computersystem bei der gleichen Version des Softwareproduktes nicht auftreten.
(5) Werden durch Dritte individuelle Anpassungen an der Software selbst, der Datenbank oder auch an Schnittstellen die mit der Software zusammen arbeiten durchgeführt, ist die Gewährleistung ebenfalls ausgeschlossen.

§10 Haftung

(1) Die Vertragspartner sind sich darüber einig, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Softwarefehler unter allen Anwendungsbereichen völlig auszuschließen. Für Schäden an Daten oder Software sowie für eventuell auftretende Folgeschäden übernimmt die deltra Business Software keine Haftung, grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz bleiben hiervon unberührt.
(2) Entstehende Kosten zur Bereitstellung der Systemvoraussetzungen des Computersystems und der Anbindung von Fremdsystemen trägt grundsätzlich der Käufer.
(3) Beanstandungen von Lieferungen oder Berechnung können nur innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt schriftlich bei der deltra Business Software geltend gemacht werden.

§11 Schriftform

Jegliche Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sind schriftlich niederzulegen. Dies gilt auch für einen Verzicht auf Rechte aus dem Vertrag oder diesen Bedingungen einschließlich dieses Formerfordernisses. Alle nach dem Vertrag abzugebenden Erklärungen und Mitteilungen sind nur schriftlich wirksam.

§12 Abtretung

Der Kunde ist nur mit unserer vorherigen Zustimmung berechtigt, die Rechte aus dem Vertrag, mit Ausnahme von Zahlungsansprüchen, abzutreten. Die Zustimmung darf nur aus einem wichtigen Grund verweigert werden.

§13 Teilnichtigkeit

Sollten eine oder mehrer Bestimmungen des Vertrages oder dieser Bedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen nicht berührt.

§14 Anwendbares Recht, Gerichtsstand

(1) Für alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Kunden gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Haager-Kaufrechtsabkommens.
(2) Bei Verträgen mit Vollkaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtlichen Sondervermögen ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag, über dessen Entstehung oder Wirksamkeit, sowie für Wechsel- und Scheckklagen das für die deltra Business Software sachlich und örtlich zuständige Gericht, nach Wahl der deltra Business Software auch das für den Besteller örtlich und sachlich zuständige. Bei internationalen Verträgen gilt das für die deltra Business Software örtlich und sachlich zuständige deutsche Gericht als vereinbart. Nach Wahl der deltra Business Software kann das Gericht in der Hauptstadt des Bestellers als zuständig gelten.

Scroll to Top