Allgemeine Geschäftsbedingungen "orgaMAX Mobil-Cloud"

Stand: Januar 2022, deltra Software GmbH & deltra Business Software GmbH & Co. KG

1. Geltungsbereich

 

Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen den Kunden und der Firma deltra Business Software GmbH & Co. KG, Gildestr.9, 32760 Detmold /deltra Software GmbH Banackerstrasse 22 4617 Gunzgen  (nachfolgend: Provider) geschlossenen Verträge über die Erbringung von „orgaMAX Mobil-Cloud“-Leistungen. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen in Bezug auf diesen Vertragsgegenstand, auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden. Abweichende Bedingungen des Kunden, die der Provider nicht ausdrücklich anerkennt, sind für den Provider unverbindlich, auch wenn der Provider ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn der Provider in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden den Auftrag des Kunden vorbehaltlos ausführt.

2. Vertragsgegenstand: Hosting

2.1 Der Provider erbringt Leistungen zur Zugänglichmachung von Inhalten über das Internet nach Maßgabe der beigefügten Leistungs- und Funktionsbeschreibung. Hierzu stellt der Provider dem Kunden Systemressourcen auf einem virtuellen Server, d. h. Speicherplatz auf einem auch von anderen Kunden genutzten und nutzbaren Speichermedium, der jedoch eine eigene IP-Adresse erhält und damit für den Kunden als selbstständiger Server erscheint, zur Verfügung. Der Kunde kann auf diesem Server Inhalte bis zum dem vertraglich vereinbarten Umfang ablegen.

2.2 Auf dem Server werden die Inhalte unter der dem Kunden zur Verfügung zu stellenden Internet-Adresse zum Abruf über das Internet bereitgehalten. Die Leistungen bei der Übermittlung von Daten beschränken sich allein auf die Datenkommunikation zwischen dem vom Provider bereitgestellten Übergabepunkt des Datenkommunikationsnetzes an das Internet und dem für den Kunden bereitgestellten Server. Eine Einflussnahme auf den Datenverkehr außerhalb des eigenen Kommunikationsnetzes ist dem Provider nicht möglich. Eine erfolgreiche Weiterleitung von Informationen von oder zu dem die Inhalte abfragenden Rechner ist daher insoweit nicht geschuldet.

2.3 Der Provider erbringt die vorgenannten Leistungen mit einer Gesamtverfügbarkeit von 97 %. Die Verfügbarkeit berechnet sich auf der Grundlage der im Vertragszeitraum auf den jeweiligen Kalendermonat entfallenden Zeit abzüglich der Wartungszeiten und abzüglich Unterbrechungszeiten, die durch den Kunden (mit-)verursacht wurden. Der Provider ist berechtigt, von Montag bis Sonntag in der Zeit von 22.00 bis 04:00 Uhr für insgesamt 12 Stunden im Kalendermonat Wartungsarbeiten durchzuführen. Während der Wartungsarbeiten stehen die vorgenannten Leistungen nicht zur Verfügung.

2.4 Der Provider setzt den Server auf Wunsch des Kunden auf den Auslieferungszustand zurück. Dieser Service ist in der monatlichen Vergütung bereits enthalten. Er umfasst jedoch keine Datensicherung oder Rückübertragung gesicherter Daten auf den Server. Nicht gesicherte Daten gehen bei der Zurücksetzung auf den Auslieferungszustand verloren. Die Inhalte des für den Kunden bestimmten Speicherplatzes werden täglich gesichert. Die Datensicherung erfolgt dann rollierend in der Weise, dass die für einen Wochentag gesicherten Daten bei der für den nachfolgenden gleichen Wochentag erfolgenden Datensicherung überschrieben werden. Die Sicherung erfolgt stets für den gesamten Serverinhalt und umfasst unter Umständen auch die Daten weiterer Kunden. Der Kunde hat daher keinen Anspruch auf Herausgabe eines der Sicherungsmedien, eine Rückübertragung der gesicherten Inhalte ist kostenpflichtig und muss gesondert vereinbart werden.

2.5 Der Provider ist berechtigt, die zur Erbringung der Leistungen eingesetzte Hard- und Software an den jeweiligen Stand der Technik anzupassen zu lassen. Ergeben sich aufgrund einer solchen Anpassung zusätzliche Anforderungen an die vom Kunden auf dem Server abgelegten Inhalte, um das Erbringen der Leistungen des Providers zu gewährleisten, so wird der Provider dem Kunden diese zusätzlichen Anforderungen mitteilen. Der Kunde wird unverzüglich nach Zugang der Mitteilung darüber entscheiden, ob die zusätzlichen Anforderungen erfüllt werden sollen und bis wann dies geschehen wird. Erklärt der Kunde nicht bis spätestens vier Wochen vor dem Umstellungszeitpunkt, dass er seine Inhalte rechtzeitig zur Umstellung, das heißt spätestens drei Werktage vor dem Umstellungszeitpunkt, an die zusätzlichen Anforderungen anpassen wird, hat der Provider das Recht, das Vertragsverhältnis mit Wirkung zum Umstellungszeitpunkt zu kündigen.

3. Optional: Überlassung der Software orgaMAX
(Application Service Providing)

 

3.1 Sofern vertraglich vereinbart, stellt der Provider dem Kunden die Nutzung der Anwendungssoftware orgaMAX mit dem aus der beigefügten Übersicht ersichtlichen Leistungs- und Funktionsumfang zur Verfügung. Die Anwendungssoftware wird von dem Provider an dem vereinbarten Übergabepunkt (Schnittstelle des vom Provider betriebenen Datennetzes zu anderen Netzen) zur Nutzung bereitgestellt. Die Anwendungssoftware verbleibt dabei auf dem Server des Providers. Vom Provider nicht geschuldet ist die Herstellung und Aufrechterhaltung der Datenverbindung zwischen dem IT-System des Kunden und dem vom Provider betriebenen Übergabepunkt. 

3.2 Der Provider wird die zu überlassende Software im Rahmen der technischen Möglichkeiten in der aktuell angebotenen Version einsetzen, wenn die Änderung der Software-Version unter Berücksichtigung der Interessen des Providers für den Kunden zumutbar ist. Der Provider wird den Kunden auf eine Änderung der eingesetzten Software spätestens sechs Wochen vor dem Änderungszeitpunkt hinweisen. Ein Anspruch des Kunden auf den Einsatz einer neueren Version der Software orgaMAX besteht jedoch nicht. 

3.3 Der Provider überlässt dem Kunden die Anwendungssoftware am Übergabepunkt mit der in Ziff. 2.3 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen definierten Verfügbarkeit zur Nutzung. 

3.4 Der Kunde darf bis zu der vertraglich vereinbarten Anzahl von Arbeitsplätzen gleichzeitig auf die für ihn bereit gehaltene Anwendungssoftware zugreifen. Die Anbindung der Arbeitsplätze des Kunden erfolgt über eine vom Kunden einzurichtende Datenverbindung.

3.5 Im Rahmen der Nutzung der Anwendungssoftware erhält der Kunde Zugriff auf Software (Windows Server®; optional: Microsoft® Office) der Firma Microsoft®. Zur Bereitstellung dieses Zugriffs ist der Provider aufgrund bestehender Vereinbarungen mit der Firma Microsoft® nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen befugt.

3.5.1 Der Zugriff des Kunden auf Software der Firma Microsoft® ist ausschließlich mit Microsoft-Lizenzen möglich, die der Kunde über den Provider erworben hat. Die Nutzung einer eigenen Microsoft-Lizenz ist nach den Lizenzbedingungen der Firma Microsoft® nicht gestattet. Sollte der Kunde eine eigene Microsoft-Lizenz in Betrieb haben, so ist diese unverzüglich zu deinstallieren. Der Provider wird den Kunden darüber entsprechend informieren. Kommt der Kunde der Pflicht zur Deinstallation auch nach erfolglosem Ablauf einer durch den Provider gesetzten, angemessenen Frist nicht nach, so ist der Provider berechtigt, die Deinstallation dieser Lizenzen selbst vorzunehmen. 

3.5.2 Es ist dem Kunden untersagt, in den vorgenannten Microsoft®-Produkten enthaltene Hinweise auf Urheberrechts- oder Markenrechtsinhaber oder auf sonstige Eigentumsrechte zu entfernen, zu modifizieren oder zu verschleiern.

3.5.3 Es ist dem Kunden untersagt, die vorgenannten Microsoft®-Produkte zurück zu entwickeln, zu dekompilieren oder zu disassemblieren, soweit dies nicht nach geltendem Recht ausdrücklich gestattet ist.

3.5.4 Gewährleistung und Haftung von Microsoft® für direkte oder indirekte sich aus vorgenannten Microsoft®-Produkten ergebende Schäden sind – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen. 

3.5.5 Technischer Support wird nicht von Microsoft® (oder deren Lieferanten/Erfüllungsgehilfen), sondern vom Provider (oder in dessen Auftrag von Dritten) erbracht.

3.5.6 Es ist dem Kunden untersagt, die Microsoft®-Produkte (oder deren Dokumentation) zu kopieren, zu vertreiben, zu verbreiten, zu veröffentlichen oder Dritten zu vermieten, in Leasing zu überlassen, auszuleihen, zu verpfänden, direkt oder indirekt zu übertragen oder sonst zugänglich zu machen bzw. die Funktionalität der Microsoft®-Produkte von den Dritten nutzen zu lassen. Ergänzend gelten die Beschränkungen aus den jeweils anwendbaren Produktbenutzungsrechten Microsofts® für Service Provider (sog. „Service Provider Use Rights“ bzw. SPUR, abrufbar unter www.microsoftvolumelicensing.com/DocumentSearch.aspx. Der Kunde ist ferner nicht berechtigt, etwaige in oder auf den Microsoft®-Produkten enthaltene Urheber-/Marken- oder Patentrechtshinweise zu entfernen oder etwaige Microsoft®-Logos/-Marken sowie sonstige Kennzeichen zu verwenden bzw. sonst eine Handlung vorzunehmen, die die diese Rechte beeinträchtigen könnte (z.B. Herstellung/Vertrieb/Überlassung von Produktfälschungen oder eine Beteiligung an einer solchen Herstellung/Verrieb/Überlassung). 

3.5.7 Der Kunde ist damit einverstanden, dass der Provider seinen Namen und seine Anschrift zum Zwecke der Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen gegenüber Microsoft® an Microsoft® übermitteln darf.

3.5.8 Dem Kunden ist bewusst, dass die Microsoft®-Produkte nicht fehlertolerant sind und deshalb nicht zur Nutzung in Umgebungen oder Anwendungen entwickelt, hergestellt oder konzipiert wurden, in denen das Versagen von Softwareprodukten zum Tod, zu Körperverletzungen oder schweren körperlichen Schäden oder Schäden an Eigentum oder Umwelt führen können (sog. „Hoch-Risiko-Nutzung“). Der Kunde ist zu einer solchen Hoch-Risiko-Nutzung daher nicht berechtigt.

3.5.9 Der Kunde ist damit einverstanden, dass diese allgemeinen Geschäftsbedingungen auch mit Wirkung zugunsten der Firma Microsoft Ireland Operations Limited, Atrium Building Block B, Carmenhall Road, Sandyford Industrial Estate, Dublin 18, Ireland, und deren verbundenen Unternehmen gelten. Er ist insbesondere damit einverstanden, dass die vorgenannte Firma und deren verbundene Unternehmen berechtigt sind, Regelungen aus diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen durchzusetzen und deren Beachtung zu überprüfen.

3.5.10 Der Kunde haftet gegenüber dem Provider und gegenüber der Firma Microsoft Ireland Operations Limited, Atrium Building Block B, Carmenhall Road, Sandyford Industrial Estate, Dublin 18, Ireland, und deren verbundenen Unternehmen für jegliche Verstöße gegen diesen Abschnitt 3.5 in vollem Umfang.

4. Datensicherung, -löschung

4.1 Während der Vertragslaufzeit und für eine Übergangsfrist von 14 Tagen nach Vertragsende hat der Kunde jederzeit die Möglichkeit, seine auf dem Server gespeicherten Daten per Datenfernübertragung auf einem eigenen Datenträger lokal zu sichern. 14 Tage nach Vertragsende wird der Provider die auf dem Server gespeicherten Daten des Kunden löschen. Hierauf wird der Provider den Kunden bei der Kündigungsbestätigung noch einmal hinweisen.

4.2 Ein Zurückbehaltungsrecht sowie das gesetzliche Vermieterpfandrecht (§ 562 BGB) stehen dem Provider hinsichtlich der Daten des Kunden nicht zu.

5. Zugriffsberechtigungen

Für den Zugriff auf den für den Kunden bestimmten Arbeitsplatz erhält der Kunde für eine Benutzerkennung und ein veränderbares Passwort. Der Kunde ist verpflichtet, das Passwort in regelmäßigen Abständen, mindestens jedoch alle drei Monate, zu ändern. Das Passwort muss eine Mindestlänge von 8 Zeichen aufweisen und mindestens einen Buchstaben, eine Ziffer sowie ein Sonderzeichnen enthalten. Der Kunde darf das Passwort nur an solche Personen weitergeben, die von ihm berechtigt wurden, auf den Speicherplatz Zugriff zu nehmen. Wird das Passwort dreimal in Folge unrichtig eingegeben, so wird der Zugriff auf den Speicherplatz zum Schutz vor Missbräuchen gesperrt. Der Kunde wird hierüber informiert. Er erhält dann vom Provider ein neues Passwort zugeteilt. Der Provider ist in diesem Fall berechtigt, nicht nur das Passwort, sondern auch die Benutzerkennung neu zu vergeben.

6. Pflichten des Kunden

6.1 Der Kunde übernimmt es, eine Datenverbindung zwischen den von ihm zur Nutzung vorgesehenen Arbeitsplätzen und dem vom Provider definierten Datenübergabepunkt herzustellen. Der Provider ist berechtigt, den Datenübergabepunkt jederzeit neu zu definieren, sofern dies erforderlich ist, um eine reibungslose Inanspruchnahme der Leistungen durch den Kunden zu ermöglichen. Der Kunde wird in diesem Fall eine Verbindung zu dem neu definierten Übergabepunkt herstellen.

6.2 Der Kunde wird ferner darauf achten, dass von ihm installierte Programme, Skripte o. ä. den Betrieb des Servers oder des Kommunikationsnetzes des Providers oder die Sicherheit und Integrität anderer auf den Servern des Providers abgelegten Daten nicht gefährden. Im Falle eines unmittelbar drohenden oder eingetretenen Verstoßes gegen die vorstehenden Verpflichtungen ist der Provider berechtigt, diese Programme, Skripte etc. zu deaktivieren oder deinstallieren und unter Berücksichtigung auch der berechtigten Interessen des Kunden die Anbindung dieser Inhalte an das Internet ganz oder teilweise mit sofortiger Wirkung vorübergehend einzustellen. Der Provider wird den Kunden über diese Maßnahme unverzüglich informieren.

6.3 Die vertragsgemäße Inanspruchnahme der Leistungen des Providers ist davon abhängig, dass die vom Kunden eingesetzte Hard- und Software den technischen Mindest-Anforderungen an die Nutzung des Internet und – sofern die Überlassung des Anwendungssoftware orgaMAX gem. Ziff. 3 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen Vertragsgegenstand ist – an die Nutzung der Microsoft®-Software erfüllt und die vom Kunden zur Nutzung der Anwendungssoftware berechtigten Nutzer mit der Bedienung der Software vertraut sind. Die Konfiguration seines IT-Systems ist Aufgabe des Kunden. Der Provider bietet an, ihn hierbei aufgrund einer gesondert abzuschließenden Vereinbarung zu unterstützen.

6.4 Für die Einhaltung handels- und steuerrechtlicher Aufbewahrungsfristen und Vorgaben ist der Kunde verantwortlich.

7. Rechte, Reseller-Ausschluss

7.1 Die von dem Kunden auf dem für ihn bestimmten Speicherplatz abgelegten Inhalte können urheber- und datenschutzrechtlich geschützt sein. Der Kunde räumt dem Provider und einem von ihm ggf. beauftragten Subunternehmer (s. Ziff. 8) das Recht ein, die vom Provider für den Kunden zu speichernden Daten vervielfältigen zu dürfen, soweit dies zur Erbringung der nach diesem Vertrag geschuldeten Leistungen erforderlich ist. Zur Beseitigung von Störungen ist der Provider auch berechtigt, Änderungen an der Struktur der Daten oder dem Datenformat vorzunehmen. Der Kunde prüft in eigener Verantwortung, ob die Nutzung personenbezogener Daten durch ihn datenschutzrechtlichen Anforderungen genügt.

7.2 Der Kunde ist nicht berechtigt, Dritten die Inanspruchnahme der Leistungen des Providers zu gestatten. Dritter ist nicht, wer im Auftrag des Kunden die Leistungen unentgeltlich in Anspruch nimmt, wie beispielsweise Angestellte des Kunden, Freie Mitarbeiter im Rahmen des Auftragsverhältnisses etc.

8. Subunternehmer

8.1 Der Provider ist dazu berechtigt, die vertragsgegenständlichen Leistungen, ganz oder teilweise, auf einen oder mehrere Subunternehmer zu übertragen. Auf Anforderung wird der Provider den Kunden umfassend über die Subunternehmer informieren, insbesondere über die technischen, organisatorischen und operativen Möglichkeiten der Subunternehmer.

8.2 Die vertraglichen Vereinbarungen mit den Subunternehmern sind so zu gestalten, dass sie den gesetzlichen und vertraglich vereinbarten Anforderungen, insbesondere an den Urheberrechts- und Datenschutz sowie die Datensicherheit, wie im Verhältnis zwischen den Parteien bestehen, entsprechen. Hierbei stellt der Provider insbesondere sicher, dass die in der Anlage Auftragsdatenverarbeitung festgelegten Regelungen auch im Verhältnis zu den Subunternehmern gelten (siehe Vereinbarung über Auftragsdatenverarbeitung).

8.3 Der Einsatz von Subunternehmern entbindet den Provider nicht von der Verantwortung für die Erfüllung der Pflichten aus dem Vertrag und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen

9. Hotline

Sofern nicht anders vereinbart, stellt der Provider dem Kunden zur Unterstützung in technischen Fragen eine Hotline zur Verfügung, die über E-Mail, Fax oder Telefon zu den Geschäftszeiten des Providers zu erreichen ist. Die aktuell gültigen Geschäftszeiten finden Sie auf unserer Homepage im Bereich Support. Die Hotline dient allein der Unterstützung des Kunden bei der Inanspruchnahme der nach diesem Vertrag geschuldeten Leistungen des Providers. Die Hotline wird auch anderen Kunden zur Verfügung gestellt. Kundenanfragen an die Hotline werden in der Reihenfolge ihres Einganges bearbeitet.

10. Vergütung

10.1 Der Kunde hat Einwendungen gegen die Abrechnung der vom Provider erbrachten Leistungen innerhalb von acht Wochen nach Zugang der Rechnung schriftlich bei der auf der Rechnung angegebenen Stelle zu erheben. Nach Ablauf der vorgenannten Frist gilt die Abrechnung als vom Kunden genehmigt. Der Provider wird den Kunden mit Übersendung der Rechnung auf die Bedeutung seines Verhaltens besonders hinweisen.

10.2 Der Provider ist berechtigt, die seinen Leistungen zugrunde liegende Preisliste zu ändern. Der Provider wird den Kunden über Änderungen in der Preisliste spätestens sechs Wochen vor Inkrafttreten der Änderungen in Textform informieren. Ist der Kunde mit der Änderung der Preisliste nicht einverstanden, so kann er das Vertragsverhältnis außerordentlich zum Zeitpunkt des beabsichtigten Wirksamwerdens der Änderung der Preisliste kündigen. Die Kündigung bedarf der Textform. Kündigt der Kunde das Vertragsverhältnis zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preisänderung nicht, so gilt die Preisänderung als von ihm genehmigt. Der Provider wird den Kunden mit der Mitteilung der Preisänderung auf die vorgesehene Bedeutung seines Verhaltens besonders hinweisen.

10.3 Die Erbringung der Leistungen durch den Provider ist daran gebunden, dass der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen rechtzeitig nachkommt. Kommt der Kunde für zwei aufeinander folgende Monate mit der Entrichtung eines nicht unerheblichen Teils der geschuldeten Vergütung in Verzug, so kann der Provider – unbeschadet seines Zurückbehaltungsrechts – das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen.

11. Vertragslaufzeit

11.1 Sofern nicht anders vereinbart, ist der Vertrag erstmalig zum Ablauf einer Mindestvertragslaufzeit von 12 Monaten kündbar. Die Kündigung ist jederzeit ohne Angabe von Gründen zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit möglich. Soweit das Vertragsverhältnis von keinem Vertragspartner gekündigt wird, verlängert sich das Vertragsverhältnis um jeweils weitere 12 Monate. Für die Kündigung gilt Satz 2 dann entsprechend weiter.

11.2 Die Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn die der Ziffer 3.5 zugrunde liegende Vereinbarung zwischen Microsoft® und dem Provider beendet wird. Der Kunde hat in diesem Fall sämtliche ihm überlassenen Microsoft®-Produkte (und deren Dokumentation) unverzüglich zurückzugeben oder zu vernichten.

11.3 Jede Kündigung bedarf der Textform.

12. Mängelhaftung

12.1 Erbringt der Provider die nach diesem Vertrag geschuldeten Leistungen zur Datenübermittlung mangelhaft, so ist der Kunde berechtigt, Nacherfüllung zu verlangen. Ist die Nacherfüllung nicht möglich, weil die Leistung beispielsweise nicht nachgeholt werden kann oder schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Kunde berechtigt, Schadensersatz oder Ersatz seiner vergeblichen Aufwendungen zu verlangen sowie die Vergütung zu mindern und, wenn dem Kunden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann, das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen.

12.2 Ist die vom Provider zur Nutzung überlassene Software gem. Ziff. 3 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen mangelhaft, weil ihre Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch nicht nur unerheblich aufgehoben ist, haftet der Provider gemäß den gesetzlichen Vorschriften für Sach- und Rechtsmängel.

12.3 Für Mängel, die bereits bei Überlassung des Speicherplatzes oder der Anwendungssoftware gem. Ziff. 3 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen an den Kunden vorhanden waren, haftet der Provider nur, wenn er diese Mängel zu vertreten hat.

12.4 Der Kunde hat dem Provider Mängel unverzüglich anzuzeigen. Die Mängelansprüche verjähren in einem Jahr.

12.5 Der Kunde ist verpflichtet, den Provider bei der Fehlerfeststellung und Mängelbeseitigung zu unterstützen und auf Wunsch Hilfsinformationen zu erstellen bzw. zur Verfügung zu stellen. Der Provider ist berechtigt, einen evtl. auftretenden Fehler zu umgehen, wenn dieser selbst nur mit unverhältnismäßigem Aufwand zu beseitigen ist und dadurch die Nutzung der Software gem. Ziffer 3 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht erheblich leidet. Der Kunde ist verpflichtet, bereitgestellte Updates, Patches und/oder Servicepacks für die vorgenannte Software zu nutzen, und vor der Installation dieser Software und anschließend regelmäßig, insbesondere bevor er eine Änderung der Hard- oder Softwareumgebung vornimmt, seine Daten zu sichern. Soweit den Kunden ein Mitverschulden durch die Verletzung vertraglicher Pflichten oder durch von ihm oder einem Dritten vorgenommene Änderungen an der Software oder durch unsachgemäße Behandlung oder Fehlbedienung des Produktes trifft, haftet der Provider nicht. Er übernimmt keine Gewähr für die Auswahl, die nicht von ihm selbst durchgeführte Installation und die Nutzung sowie die damit beabsichtigten Ergebnisse der vorgenannten Software.

13. Haftung

13.1 Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet der Provider nach den gesetzlichen Bestimmungen. Für sonstige Schäden haftet der Provider (vorbehaltlich des nächsten Satzes) nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für sonstige Schäden, die auf der Verletzung einer Pflicht beruhen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, haftet der Provider auch bei einfacher Fahrlässigkeit, allerdings beschränkt auf die zum Zeitpunkt der Vertragsverletzung vorhersehbaren Schäden. Die vorstehenden Regelungen gelten auch für Pflichtverletzungen von Erfüllungsgehilfen des Providers. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und die Haftung für Schäden aus der Verletzung von Garantien bleiben von den vorstehenden Regelungen unberührt.

13.2 Für den Verlust von Daten und/oder Programmen haftet der Provider insoweit nicht, als der Schaden darauf beruht, dass es der Kunde unterlassen hat, Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verloren gegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können, sofern und soweit ihm die technische Möglichkeit dazu eröffnet wird.

14. Änderung der Vertragsbedingungen

Soweit nicht bereits anderweitig speziell geregelt, ist der Provider berechtigt, diese Vertragsbedingungen wie folgt zu ändern oder zu ergänzen. Der Provider wird dem Kunden die Änderungen oder Ergänzungen spätestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform ankündigen. Ist der Kunde mit den Änderungen oder Ergänzungen der Vertragsbedingungen nicht einverstanden, so kann er den Änderungen mit einer Frist von einer Woche zum Zeitpunkt des beabsichtigten Wirksamwerdens der Änderungen oder Ergänzungen widersprechen. Der Widerspruch bedarf der Textform. Widerspricht der Kunde nicht, so gelten die Änderungen oder Ergänzungen der Vertragsbedingungen als von ihm genehmigt. Der Provider wird den Kunden mit der Mitteilung der Änderungen oder Ergänzungen der Vertragsbedingungen auf die vorgesehene Bedeutung seines Verhaltens besonders hinweisen.

15. Schlussbestimmungen

15.1 Die Abtretung von Forderungen ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der anderen Vertragspartei zulässig. Die Zustimmung darf nicht unbillig verweigert werden. Die Regelung des § 354 a HGB bleibt hiervon unberührt.

15.2 Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur wegen Gegenansprüchen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis geltend gemacht werden.

15.3 Die Vertragsparteien können nur mit Forderungen aufrechnen, die rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.

15.4 Alle Änderungen, Ergänzungen und Kündigungen vertraglicher Vereinbarungen bedürfen der Schriftform, ebenso die Aufhebung des Schriftformerfordernisses, soweit diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht die Textform vorsieht.

15.5 Sollten einzelne Bestimmungen der Parteivereinbarungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich für diesen Fall, die ungültige Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt für etwaige Lücken der Vereinbarungen.

15.6 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

15.7 Gerichtsstand ist Detmold.

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