QR-Rechnung

Die Highlights
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    Einführung der QR-Rechnungen ab 30. Juni 2020

    Die QR-Rechnung wird in den Schweizer Zahlungsverkehr eingeführt.
    Sie wird ab 30. Juni 2020 in Umlauf gesetzt und löst die heutigen Einzahlungsscheine nach einer Übergangsphase ab.

    Die QR-Rechnung besteht aus einem Zahlteil, einem Empfangsschein und einem QR Code. In diesem Swiss QR Code sind alle wichtigen Informationen enthalten, welche für eine automatische Zahlung und Verbuchung notwendig sind.

    Vorteile der QR Rechnung:

    • Schnell und einfach den QR Code einlesen (mit dem Handy, dem PC oder einem Lesegerät)
    • Per Klick die Zahlung auslösen
    • Rechnungen in CHF und EUR schreiben
    • Abtippen der Daten entfällt
    • Fehlerquellen werden reduziert
    • Elektronische Übermittlung aller Zahlungsinformationen

    Die QR-Rechnung kurz erklärt

    • Die QR-Rechnung ist genauso wie der bisherige Einzahlungsschein in zwei Teile gegliedert – in einen Empfangsschein (1) und in einen Zahlteil (2).

    • Der Swiss QR Code (3) beinhaltet alle relevanten Informationen, die sowohl für die Rechnungsstellung als auch für die Zahlung nötig sind.

    • Dank der Perforation (4) können Sie den Zahlteil und Empfangsschein bequem von der Rechnung abtrennen und ihn entweder wie bis anhin auf der Post einzahlen. Oder mit einem Zahlungsauftrag per Post an Ihre Bank schicken.
    QR Rechnung Roter Einzalungschein Ersatz

    Was tun, wenn Sie eine QR-Rechnung ohne Betrag bzw. ohne Namen und Adresse erhalten?Tragen Sie die fehlenden Angaben von Hand ein.

    orgaMAX ist bereit für die neue QR-Rechnung

    Ab wann können QR-Rechnungen mit orgaMAX geschrieben werden?

    Einführungstermin der QR-Rechnung ist der 30. Juni 2020.
    Ab der orgaMAX Version 20, welche voraussichtlich 03.06.2020 erscheint, wird das Schreiben von QR-Rechnungen mit orgaMAx möglich sein.

    Braucht es ein Update um QR-Rechnung in orgaMAX zu schreiben?

    Ja, diese neuste Funktion steht Ihnen in der Version 20 zur Verfügung.

    Können QR-Zahlungen in orgaMAX eingelesen werden?

    Ja, das Einlesen der Zahlungen erfolgt wie bisher über die camt.53/54-Dateien.

    Können ESR-Zahlungen parallel zu den der QR-Rechnungen eingelesen werden?

    Ja, beide Arten der Zahlungen werden von den Finanzinstituten in einer Übergangsphase gewährleistet und können in orgaMAX verarbeitet werden.

    Allgemeine Fragen / Antworten zu der neuen QR-Rechnung

    An wann können QR-Rechnungen ausgestellt werden?

    Einführungstermin ist der 30. Juni 2020

    Dürfen ab dem 30. Juni die alten ESR-Rechungen noch verwendet werden?

    Die QR-Rechnung löst die heutigen Einzahlungsscheine nach einer noch zu definierenden Übergangsphase ab. Sie können also bis auf Weiteres sowohl die herkömmlichen Einzahlungsscheine als auch die QR-Rechnung für Ihre Zahlungen verwenden

    Braucht es spezielles Papier für die QR-Rechnung?

    Ja,  es wird weisses Papier mit einem perforierten Abschnitt für den Zahlteil benötigt

    Kann auch trotzdem weiterhin am Schalter einbezahlen?

    Ja, genau gleich wie heute mit den Einzahlungsscheinen: An der perforierten Stelle Rechnung abtrennen und am Schalter vorweisen.

    Welche Informationen sind im QR Code enthalten?

    Der QR Code enthält alle relevanten Angaben zu Zahlungsempfänger und Zahler, Betrag, Währung etc. Eine vollständige Auflistung kann den «Schweizer Implementation Guidelines QR-Rechnung» entnommen werden. 

    Wie können die Vorteile der QR-Rechnung für den Rechnungsampfänger am besten genutzt werden?

    Wer E-Banking nutzt, kann am meisten von der QR-Rechnung profitieren. Der Swiss QR Code kann mit einem QR-Reader oder der Handy-/PC-Kamera einfach eingescannt und die Zahlung mit einem Klick ausgeführt werden.

    Kann der QR Code auch ohne die Kamera von Handy oder PC eingelesen werden?

    Ja, momentan stehen dafür 2 Lesegeräte zur Verfügung, welche wir bei uns testen:

    Kann die QR-Rechnung auch für Auslandszahlungen verwendet werden?

    Zahlungen von der Schweiz ins Ausland ist nur dann möglich, wenn der Rechnungssteller bzw. Zahlungsempfänger  eine Bankverbindung in der Schweiz oder Liechtenstein anbietet.

    Vergleich oranger Einzahlungsschein zu QR-Rechnung

    Quellenangaben:

    Enthält Textauszüge, Bilder und Videos von SIX

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